Radio Freie Schweiz
Radio Freie Schweiz
2009
Man muss sich nicht alles von den Medien bieten lassen. Das ZGB kennt das Mittel der Gegendarstellung nach Artikel 28g ZGB. Persönliche Verunglimpfungen, grobe Falschdarstellungen etc. kann im Rahmen der analogen Anwendung auch eine juristische Person, also auch ein Verein geltend machen.
Da wir uns in grober Art und Weise falsch dargestellt und öffentlich lächerlich gemacht sahen, haben wir unser Recht auf Gegendarstellung heute eingefordert. Wie gut der „Sektenexperte Hugo Stamm“ recherchiert, kann jeder aus der folgenden Dokumentation und der Konsultation unserer Webseite selbst ablesen. Spätestens jetzt, ist Glaubwürdigkeit verspielt, die es vielleicht nie gab...
Probleme mit der Wahrheit?
14. Oktober 2009
Herr Hugo Stamm hat in einem Artikel der Basler Zeitung unseren Verein angegriffen und behauptet, wir würden mit militärischen Mitteln gegen die Schweinegrippe vorgehen wollen. Das ist in grober Unfug, wie jeder, der unsere Webseiten konsultiert weiss und nachlesen kann.
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